Sollte der Gewählte verurteilt werden, verliert er seinen Sitz.
toothbrush@lemmy.blahaj.zone
on 05 Oct 2024 10:01
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Wenn sie ihm Wahlfälschung nachweisen. Was A: dauern könnte und B: wenn nicht er persönlich die Wahlfälschung begangen hat sondern Mitglieder seiner Partei die Autonom gehandelt haben, hat er dann Wahlfälschung betrieben, nur weil er profitiert hat? Ich glaube nicht, und dann würde er seinen erschummelten Posten behalten.
Jo. Aber laut Gericht okay und nicht praktikabel nachweisbar ist nicht dasselbe.
toothbrush@lemmy.blahaj.zone
on 05 Oct 2024 17:00
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Naja, wenn der kleine Bernd h. nicht höchstpersönlich die Stimmen verfälscht hat und jemand anderer den Befehl gegeben hat geht das wohl jetzt vom Gericht her. Das hat schon konsequenzen die man ausnutzen könnte.
DmMacniel@feddit.org
on 05 Oct 2024 09:43
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Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.
dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein auch schwerwiegende Mängel bekannt werden
Da kann sich Berlin noch eine Scheibe von abschneiden!
Takios@discuss.tchncs.de
on 06 Oct 2024 07:30
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Ich denke diese Urteil wird sich als fatal für die Integrität unserer Wahlen herausstellen. Denn Parteien sehen dadurch: Für den Kandidaten ist es komplett risikolos, solange er oder sie selbst nichts damit zu tun hat.
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Da hat‘s die wehrhafte Demokratie den Nazis aber richtig gezeigt! Rechtssicherheit!!1!
Ja wenn hier irgendwer Sicherheit hat, dann rechts.
Ah okay cool, Wahlfälschung ist also laut Gericht offensichtlich ok. Ich hab da eine neue Wahlstrategie…
Sollte der Gewählte verurteilt werden, verliert er seinen Sitz.
Wenn sie ihm Wahlfälschung nachweisen. Was A: dauern könnte und B: wenn nicht er persönlich die Wahlfälschung begangen hat sondern Mitglieder seiner Partei die Autonom gehandelt haben, hat er dann Wahlfälschung betrieben, nur weil er profitiert hat? Ich glaube nicht, und dann würde er seinen erschummelten Posten behalten.
Jo. Aber laut Gericht okay und nicht praktikabel nachweisbar ist nicht dasselbe.
Naja, wenn der kleine Bernd h. nicht höchstpersönlich die Stimmen verfälscht hat und jemand anderer den Befehl gegeben hat geht das wohl jetzt vom Gericht her. Das hat schon konsequenzen die man ausnutzen könnte.
Naja… immerhin.
Da kann sich Berlin noch eine Scheibe von abschneiden!
Ich denke diese Urteil wird sich als fatal für die Integrität unserer Wahlen herausstellen. Denn Parteien sehen dadurch: Für den Kandidaten ist es komplett risikolos, solange er oder sie selbst nichts damit zu tun hat.
So unbegeistert ich davon auch bin: Ich kann es im Hinblick auf das Gegenbeispiel der US Wahlen sogar irgendwie verstehen.